Familien- & Erbrecht
Sobald Familien- oder Erbsachen eine internationale Dimension haben, vervielfacht sich die Komplexität. Welche Gerichte sind zuständig? Welches Recht gilt für die Scheidung? Wie wird Vermögen über Grenzen hinweg verteilt? Wir antworten fachlich belastbar und menschlich.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten über das gesamte Spektrum — von Ehegatten in einer internationalen Scheidung bis zu Familien, die Nachlässe in mehreren Ländern verwalten. Wir sind erfahren im türkischen IPR-Gesetz, in den Güterständen des Zivilgesetzbuchs und in den Haager Übereinkommen.
Leistungen
- 01Internationale Scheidung: Zuständigkeit, anwendbares Recht, Anerkennung ausländischer Urteile
- 02Auseinandersetzung des Güterstands und Eheverträge
- 03Internationales Sorge- und Umgangsrecht, Kindesentführung (Haager Übereinkommen)
- 04Grenzüberschreitende Erbfolge und Nachlassverwaltung
- 05Erbschein, Ausschlagung und Herabsetzungsklagen
- 06Testamente, Erbverträge und Vermögensplanung
- 07Nachlassverfahren für im Ausland lebende türkische Staatsangehörige
- 08Internationale Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen
Warum Mandanten uns wählen
Wir behandeln Familiensachen mit der gebotenen Diskretion und der erforderlichen rechtlichen Präzision. Dank unseres mehrsprachigen Teams können Mandanten sensible Themen in ihrer eigenen Sprache besprechen — ohne Mittler.
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Unsere Anwältinnen und Anwälte besprechen Ihr Anliegen vertraulich. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.